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Nazis machen einen Fackelumzug auf der Zeppelintribüne in Nürnberg (Kontext).
Und dann:
Darin ist aufgeführt, dass es seit dem 1. Januar 2016 bis zum 8. Mai dieses Jahres elf Straftaten aus dem rechtsextremen Spektrum auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände gab. Darunter fällt auch der Umtrieb im Februar. Danach haben Stadt und Polizei zusätzliche rechtliche Maßnahmen geprüft. Hierbei sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass "die bestehenden Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Versammlungsrechts ausreichende Eingriffsmöglichkeiten bieten", heißt es in der Vorlage.OK, also der Fackelumzug wird als Straftat gezählt. Und die bestehenden Maßnahmen reichen.
Das Ermittlungsverfahren nach der Anzeige gegen den Fackelzug wurde übrigens im April eingestellt. Es gab, so Antje Gabriels-Gorsolke von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, keine Anzeichen für Straftatbestände.Was denn jetzt? Straftat oder nicht?
Oder wollt ihr uns sagen, dass die Verfolgung möglich wäre aber nicht gewollt ist?