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Im Urteil stellt der EuGH klar: Alle EU Staaten müssen "ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann". Zur Begründung verwiesen die Luxemburger Richter nicht nur auf die Arbeitszeitrichtlinie, sondern auch auf die Grundrechtecharta der EU. Diese verbürgten "das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten". Ohne ein System der Arbeitszeiterfassung sei dies nicht zu gewährleisten.Wir brauchen endlich mehr Totalüberwachung!!1! Hier gibt es noch viel zu viel Freiräume!1!!
Lustigerweise gibt es ja auch die umgekehrte Argumentation: Dass Zeiterfassung schlecht ist, weil es eine Leistungskontrolle ermöglicht. Was ja normalerweise auch etwas ist, was Gewerkschaften bekämpfen. (Danke, Bastiaan)