Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
In einem Beschluss der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Hamburg soll es heißen, auf das "geschriebene Wort" sei "wenig Verlass". [...]Au weia. Da sieht man mal, wie sicher sich die Polizei normalerweise vor Gericht sein kann, mit ihren Behauptungen einfach durchzukommen. Das ist für dich ja jetzt auch eher ungewohnt.Nach Recherchen des NDR sollen Zeugen bei ihrer Vernehmung während der Hauptverhandlung Aussagen entschieden bestritten haben, die die Polizei in deren Namen in der Ermittlungsakte vermerkt hatte. [...]
Die Richter sind nach der Vernehmung des Ermittlungsführers der Polizei außerdem zu dem Schluss gekommen, dass auf dessen Abschlussbericht "nur wenig gestützt werden kann", nachdem der Beamte in seiner Vernehmung selbst angebliche Ermittlungsergebnisse als "Arbeitshypothesen" bezeichnet hatte.
Es ist so krass, dass das Gericht nicht mal den Videos der Polizei glauben wollte!
Auch die Videos vom Aufmarsch auf der Elbchaussee während des G20-Gipfels seien nicht so aussagekräftig, wie es zuerst schien. Das gelte besonders dann, wenn man die Videos ohne die - aus Sicht der Richter - "suggestiven Bearbeitungen" der Polizei anschaue.Heilige Scheiße! Na ich hoffe mal, dass das Schule macht!
Wie schön die Welt sein könnte, wenn solche Dinge rein evidenzbasiert entschieden würden! (Danke, Daniel)