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Was dieses Verfahren ermöglicht hat, ist dass der sich in seiner Funktion als Stadtrat geäußert hat. Daher hat sich das Gericht dann inhaltlich mit seinen Äußerungen auseinandergesetzt und im Urteil fielen dann wohl bemerkenswerte Sätze:
Liecke dürfe weiterhin öffentlich von der Nutzung der Broschüre "Ene mene muh - und raus bist Du!" der Amadeu Antonio Stiftung abraten. Seine Bewertung, die Broschüre schüre oder vermittle einseitig Vorurteile, sei vertretbar. Liecke dürfe auch die Empfehlung der Broschüre, bei einzelnen Eltern "genauer hinzuschauen", als "Bespitzelung" bezeichnen. Die Äußerungen des Stadtrates seien nicht unverhältnismäßig, so das Gericht.Ich bin da ja kein Experte, aber seit wann gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für Äußerungen von Stadträten? Welches Grundrecht glaubt denn die Stiftung wird durch eine Kritik oder ein Abraten eines Stadtrates verletzt?!