Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Dabei gehe es etwa um die Suche nach zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeugen, weil sie gestohlen oder für Straftaten genutzt wurden. Kennzeichen anderer Fahrzeugen werden gelöscht.Das klingt doch mal nicht schlecht, oder?
Ja Moment, wartet, geht noch weiter!
Zum anderen können die Daten nach Angaben von Heinemann nach einem richterlichen Beschluss jedoch erneut ausgelesen und gesichtet werden.Oh ach sooo, DIE Art von "gelöscht"!1!!
Dieses Vorgehen ist im Polizeigesetz Brandenburgs (§36a) legitimiert.Dann müssen wir offensichtlich mal die Frage nach der Legitimität des Polizeigesetzes stellen. (Danke, Sebastian)