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The document said nearly 30 people in Belgium are still receiving the payments under a decree by Adolf Hitler granting the same nationality and pension rights as German citizens to foreigners, including Waffen-SS volunteers, from Nazi-occupied territories who pledged “allegiance, fidelity, loyalty and obedience” to the Führer.
Update: Stellt sich raus: Das war gestern Thema in der Bundespressekonferenz! Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilt dazu mit (aus einer E-Mail, Titel "Nachtrag des BMAS zur heutigen RegPK", freundlicherweise weitergeleitet von Tilo Jung, der dazu gefragt hatte):
„Die in der Berichterstattung erwähnten Leistungen an ehemalige Angehörige der Waffen-SS beziehen sich offenkundig auf das Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Für die Erbringung von BVG-Leistungen an Berechtigte in Belgien ist das Land Nordrhein-Westfalen zuständig. Dieses hat mitgeteilt, dass sich unter den aktuellen Leistungsberechtigten in Belgien keine ehemaligen Mitglieder der Waffen-SS befinden.
Zur weiteren Einordnung:
Nach dem 1950 in Kraft getretenen BVG werden Leistungen an Kriegsopfer erbracht. Das BVG ist anzuwenden bei gesundheitlichen Schäden u.a. durch militärischen oder militärähnlichen Dienst, unmittelbare Kriegseinwirkung oder weitere dort aufgeführte Sachverhalte. Leistungen werden jedoch nicht erbracht für einen Dienst in der Wehrmacht oder der Waffen-SS.
Eine Entziehung oder Versagung von Leistungen ist nach § 1a BVG möglich, wenn während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen worden ist. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist in jedem Fall durch die zuständigen Behörden einzeln zu überprüfen.
Die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes obliegt den Ländern. Das BMAS hat deshalb keine Kenntnisse über einzelne Fälle, die Höhe von Zahlungen oder die Namen von Berechtigten nach dem BVG. Dem BMAS selbst liegt lediglich die Information vor, dass im Monat Februar 2019 noch insgesamt 18 Personen in Belgien Leistungen nach dem BVG beziehen. Dabei handelt es sich um die Gesamtzahl der in Belgien lebenden Leistungsempfänger. Dies können sowohl belgische Staatsangehörige sein als auch z.B. deutsche Staatsangehörige, die in Belgien ihren Wohnsitz genommen haben."
Update: Pensionszahlungen an SS-Leute sind übrigens seit vielen Jahren ein blubbernder Eiterpickel. Besonders unangenehm, finde ich, weil ich mich noch an die jahrzehntelangen Gerichtsverfahren der Claims Conference gegen die Bundesrepublik Deutschland erinnern.
Ich hoffe, ihr habt alle gemerkt, dass die Vorwürfe Kollaborateure waren, nicht Waffen-SS-Leute. Wir haben es hier also mit einem wunderschönen überspezifischen Dementi zu tun.