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Insbesondere wirbt ihre Homepage damit, dass man einen Account ohne Angabe von persönlichen Daten einrichten kann. Wenig überraschend kollidiert soviel Datensparsamkeit irgendwann mit den "Bedarfsträgern", wie sich die Geheimdienste und Polizei in Dokumenten über "lawful interception" gerne selbst bezeichnen. Jetzt ist diese Kollision vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet, weil die Cops gerne einmal eine IP-Adresse wissen wollten, und Posteo schlicht meinte: Haben wir gar nicht. Wir loggen sowas nicht.
Das Bundesverfassungsgericht sagt jetzt:
Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dass der Anbieter eines E-Mail-Dienstes im Rahmen einer ordnungsgemäß angeordneten Telekommunikationsüberwachung verpflichtet ist, den Ermittlungsbehörden die Internetprotokolladressen (im Folgenden: IP-Adressen) der auf ihren Account zugreifenden Kunden auch dann zu übermitteln, wenn er seinen Dienst aus Datenschutzgründen so organisiert hat, dass er diese nicht protokolliert.Ich lese das so, dass sie nicht generell zum Mitloggen dieser Daten verpflichtet sind, sondern auf Anforderung für spezielle Fälle verpflichtet werden können. Das Logging könnte dann aber Daten von anderen Accounts wegschmeißen und nicht loggen. Ich bin aber kein Jurist.
Das klingt jetzt vielleicht nicht sonderlich schlimm, aber denkt mal nach, was die Logik heißt. Und bedenkt dabei, wie die Politik immer die Urteile des Bundesverfassungsgerichts nimmt, sie mit der Brechstange möglichst günstig für ihre Seite auslegt, und dann so macht. Die haben im Wesentlichen angesagt: "Diensteanbieter müssen auf Zuruf tun, was der Unterdrückungsstaat von ihnen fordert". Der Schritt hin zu "ihr müsst auf Zuruf Dinge entschlüsselt können" ist beunruhigend klein.
Aus meiner Sicht ist heute der Tag, an dem das Verfassungsgericht öffentlich angesagt hat, dass wir uns nicht darauf verlassen können, dass sie uns in Zukunft vor freidrehenden Heimathorsten retten werden.