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Heilpraktiker unterstehen deshalb der Aufsicht des Innenministeriums und nicht der des Gesundheitsministerium, weil damit deutlich gemacht wird, daß es sich nicht um Gesundheitspflege, sondern um Gefahrenabwehr handelt. Die abzuwehrende Gefahr ist der Heilpraktiker, nicht die Krankheit! Das war übrigens, anders als Deine anderen Quellen behaupten, auch von den Nazis schon beabsichtigt. Dementsprechend wird in der Heilprakterprüfung auch nicht irgendeine Heilkompetenz überprüft, sondern nur, ob der/die Geprüfte weiß, wann es Zeit für einen Arzt ist.Ich wollte mich gerade darüber lustig machen, dass man mit der Argumentation ja auch die Nazis und Terroristen dem Innenministerium unterstellen müsste, aber das Lachen ist mir im Halse steckengeblieben.Dementsprechend gehört die Homöopathie konsequent in die Hände des Heilpraktikers und nicht des Arztes. Allerdings ist wissenschaftlich hinreichend nachgewiesen, daß auch Hokuspokus aller Art (und das ist Homöopathie) die Gesundwerdung fördern kann (siehe Placebo-Effekt), weil Menschen aus (manipulierbarer) Psyche und Körper bestehen und beides nicht voneinander getrennt werden kann. Insofern hat auch Hokuspokus aller Art eine gewisse Daseinsberechtigung, solange es dem Patienten nicht schadet (Gefahrenabwehr!).
In welcher Höhe Hokuspokus aller Art von den Kassen vergütet werden sollte, ist eine ganz andere Frage.
Update: Der Leserbriefschreiber schickt noch ein paar Links hinterher: LTO zur Geschichte, Abs 1 Buchstabe i beinhaltet die Gefahrenabwehr, stellvertretend für andere Bundesländer Ziffer 4.2 der Regelung aus Bayern schreibt auch recht deutlich, dass es nicht darum geht, dass der Heilpraktiker irgendjemandem hilft, sondern nur darum, dass er keinen Schaden anrichtet.