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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die Verfahren bei großen Infrastrukturvorhaben verkürzt werden sollen. Unausgesprochenes Ziel ist die Verhinderung von Klagen durch Verbände und Einzelpersonen vor den Verwaltungsgerichten. Lediglich der Gang nach Karlsruhe soll noch gestattet seinWenn sich der Bürger nicht mehr gegen staatliche Willkür wehren kann, erhöht das die Effizienz natürlich deutlich.
Ich vermute allerdings, dass wir ausreichend Redundanzen bei den Blockaden haben und die Einsparungen durch exzellente Arbeit in anderen Bereichen mehr als ausgeglichen werden können. (Danke, Andreas)