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das Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge, vulgo Flüchtlingsheim, ist kein Wohnen im Sinne eines Wohnens in einer Wohnung mit dem Grundrechtsschutz etc.Das ist alles furchtbar, aber ich hatte das so verstanden, dass die Polizei die "Betretung" auch in regulären Wohnungen durchführen könnte, nur halt bisher nicht tut. Insofern wären diese Überlegungen kein Argument dafür, dass das nicht so schlimm ist mit den "Wohnungsbetretungen".
Es ist eine Unterbringung, wie in einer Obdachlosenunterkunft auch, oder einer Kaserne. Privatheit ist weder vorgesehen, noch möglich (bei aktueller Kosten-Nutzen-Doktrin).
Die Leute erhalte eine "Zuweisung" also eine Art "Unterbringungsbescheid", quasi ein Befehl, und haben dann dort ihren Aufenthalt zu regeln. Ggf. wird für zur Umsetzung der Verbindlichkeit dieser Zuweisung auch Amtshilfe bei der Polizei organisiert.Nebenbei: Der Sozialdienst einer Unterkunft braucht nichtmal anklopfen, auch, wenn das regelhaft trotzdem erfolgt.
Nebenbei 2: Die Zustände in solchen Unterkünften rechtfertigen so einiges. Im Prinzip sind die weitgehend wie Großräumige Haftentlassenenhilfen angelegt, nur selten so gut ausgestattet.Meine Erfahrung aus solchen Unterkünften, und ich leite seit Jahren solche, ist, dass man eigentlich regulär 3-Schichtbetrieb Security braucht, inkl. Kameraanlage etc. Ansonsten gibts dauernd übergriffe gegen Frauen, die doch tatsächlich glauben, sich in Deutschland ohne männliche Begleitung bewegen zu dürfen ;) Im ernst, es kommt ja keiner her, um sich dann in unseren Unterkünften in D ausrauben, vergewaltigen etc. zu lassen. Das wären wir den Leuten schon schuldig!