Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Stellt sich raus, dass dieser Hinweis auch gerade als finster-übel-bösartiges RT-Mem herumgerusst wird, und ich kriege jetzt böse Mails, ich würde mich zum Erfüllungsgeholfen der Propaganda-Bots machen.
Also erstmal: Ich habe da nichts verglichen und keine Wertung mit verbunden. Das sollen ja bei mir im Blog die Leser machen. Sonst wäre das keine Meinungsbildung, sondern Meinungs-Guttenbergen, die niemandem hilft.
Zweitens ist es egal (ja, ich hab es gesagt! Es ist EGAL!), wer etwas zuerst gesagt hat, oder wer sonst etwas sagt. Ihr sollt Dinge nach ihrem Inhalt beurteilen, nicht nach dem Boten. Wie könnt ihr selbsternannten Progressiven das Bewerten von Personen nach Aussehen oder Herkunft als böse erkennen, aber das Bewerten von Personen nach Aussehen oder Herkunft der von ihnen getätigten Äußerungen nicht? Wenn ihr eine legitime Kritik an der Aussage habt, hat da ja niemand ein Problem mit. Aber mir die Aussage anzukreiden, weil die irgendein aus eurer Sicht böser Mensch auch getätigt hat, das ist so dermaßen unter aller Sau, da sollten euch beim Tippen der Mail die Finger schmerzen!
Ich habe mir übrigens wohlgemerkt keinerlei Konnotation zueigen gemacht. Ich habe auf historische Fakten verwiesen. Weder habe ich Spanien unterstellt, ein Unrechtsregime wie unter Franco zu sein. Noch habe ich Spanien unterstellt, die Todesstrafe zu haben. Noch sonst irgendwas.
Aber wenn wir schon bei verwerflichen inhaltlichen Aussagen sind: Kennt sich hier jemand genug mit dem spanischen Recht aus, um mir sagen zu können, ob der Hochverrats-Paragraph in deren Gesetzbuch noch aus der Franco-Zeit kommt?
Bei uns gibt es keinen Straftatbestand "Rebellion" und wenn ein Politiker friedlich Sezessionsbestrebungen äußert, … nun, die Bayernpartei sitzt meines Wissens noch nicht hinter Gittern, oder?
Ich habe gelesen, dass auch in Spanien für Rebellion Gewalt nötig ist. Das trifft hier nicht zu, soweit ich weiß. Wieso konnte also dieser Haftbefehl überhaupt ausgestellt werden? Und wieso wird der in Deutschland dann honoriert? Den Straftatbestand des Ungehorsams gibt es hier auch nicht, damit sollte man also auch keinen Haftbefehl in Deutschland vollstreckt kriegen.
Gut, zumindest den Teil kann ich aufklären:
Der Rahmenbeschluss nennt 32 Straftaten bzw. Deliktsbereiche, bei denen die Auslieferung sogar dann erfolgen muss, wenn die Tat nach dem Recht des ausliefernden Staates gar nicht strafbar ist (Art. 2 Abs. 2; es wird insofern auf das Erfordernis beiderseitiger Strafbarkeit verzichtet). Zu diesen Straftaten zählen u. a. die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Terrorismus, Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie, Drogenhandel, illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen, Korruption, Betrug, Geldwäsche, Fälschung von Geld und anderen Zahlungsmitteln, Cyberkriminalität, Umweltkriminalität, Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt, vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung, Organhandel, Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Erpressung und Schutzgelderpressung, Nachahmung und Produktpiraterie, Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit, Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen, Vergewaltigung, Brandstiftung, Flugzeug- und Schiffsentführung und Sabotage.Hmm. Das bringt mich auf eine Idee. Könnte man über den europäischen Haftbefehl deutsche Abgeordnete wegen Korruption drankriegen, auch wenn das hier nicht strafbar ist, weil die sich nicht zu einem entsprechenden Gesetz durchringen können? Das käme doch mal auf einen Versuch an!
Was ich mit dem ursprünglichen Post machen wollte, ist erstmal Kontext schaffen. Aus meiner Sicht ist es immer gut, mehr Kontext zu haben, wenn man eine Entscheidung trifft. Mir ging es in diesem Fall um die Entscheidung, ob man den Puigdemont ausliefern soll oder nicht. Und für mich persönlich folgt aus dem Beispiel mindestens, dass "legal" nicht reicht. Das ist notwendig aber nicht hinreichend. Es kann auch legale Auslieferungen geben, die trotzdem illegitim sind.
Im Übrigen möchte ich mal auf ein Detail hinweisen, unabhängig von Katalonien. Wenn wir als Gesellschaft sagen, dass alle Dinge, über die RT redet, automatisch vergiftet sind, dann geben wir den Russen die Macht, uns vorzuschreiben, worüber wir reden dürfen und worüber nicht. Ich finde es absolut nicht einleuchtend, wieso wir das tun sollten. Wir sind hier der Souverän, der angeblich aufgeklärte Bürger. Wir sollten über alles reden können, worüber wir reden möchten. Nicht nur das, worüber nicht auch RT gerade schreibt. Denkt mal drüber nach.
Update: Telepolis hat was dazu: Erstens findet das Amtsgericht, dass der europäische Haftbefehl durchaus nach Prüfung unzulässig sein könnte. Zweitens begründen sie die Rebellion so:
[Puigdemont] beschloss, sich die Macht der Masse zunutze zu machen, um sich mit ihr dem Polizeihandeln entgegenzustellen, das, wie [die Separatisten] wussten, das Referendum verhindern sollte, so dass die Abstimmung durchgeführt werden könnte und so der Weg gebahnt würde nicht nur dazu, dass das Ergebnis des Referendums die Ausrufung der Unabhängigkeit erlauben würde [...], sondern auch, dass der Staat der gewaltsamen Entschlossenheit eines Teils der Bevölkerung, die sich auszubreiten drohte, nachgeben würde.
Das sagt der Richter, der den Haftbefehl ausgestellt hat. Der argumentiert also: OK, ER war nicht gewalttätig und hat auch nicht mit Gewalt gedroht, aber wir haben ja Polizei geschickt, um das Referendum zu verhindern, und DIE war gewaltbereit, und wer sich davon nicht einschüchtern lässt, das ist ja dann sozusagen fast ungefähr also so ein bisschen eventuell deutbar wie gegen-gewaltbereit und das ist ja praktisch selbst Gewaltausübung. Ich weiß nicht, wie es euch geht, aber mir krümmen sich da die Zehennägel. Wenn die mit solchen Argumentationen in Spanien Gerichtsurteile fällen, dann ist nach meinem Rechtsgefühl schon das ein Hinderungsgrund für Auslieferungsersuchen aus Spanien. WTF? Mit so einer "Argumentation" kann man jeden wegen allem verurteilen. What the fuck!?
Faszinierenderweise haben sich die Macher des europäischen Haftbefehls offensichtlich auch Sorgen um das Szenario gemacht, dass irgendein Rogue State das missbrauchen könnte, und haben eingebaut, dass wenn Spanien nur wegen Untreue ausliefern ließe, dass sie ihn dann auch nur wegen Untreue belangen dürften und nicht zusätzlich noch wegen Rebellion. Daher hat Spanien diese groteske Argumentation überhaupt veröffentlichen müssen.
Update: Laut dieses Artikels gibt es den Rebellion-Paragraphen seit den 1990er Jahren in Spanien. Es ist also kein Franco-Relikt.
Oh und die FAZ schreibt über Artikel 155 (der in Spanien gegen die Katalonien-Abspaltung angewendet wird):
Der Artikel 155 sagt darüber nichts, sondern es geht ganz allgemein darum, dass die Zentralregierung die Behörden in Katalonien zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen unter der spanischen Verfassung anhalten kann. Was auch immer das im Einzelnen heißt. Der Artikel 155 ist vergleichbar mit Artikel 37 des Grundgesetzes, wo es um den sogenannten Bundeszwang geht. Wenn man die beiden Artikel nebeneinander legt, so kann man fast davon ausgehen, dass der Artikel 37 des Grundgesetzes Pate gestanden hat für Artikel 155 in der zeitlich ja später liegenden spanischen Verfassung. Auch bei uns im Grundgesetz sind keine Maßnahmen aufgeführt.
Oh. Ach?