Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Derzeit deutet aber nur wenig darauf hin, dass der Beamte seinen Job verlieren wird.Äh, wie meinen?
Das Strafgesetzbuch sagt, dass Nazi-Artikel lediglich nicht „öffentlich verwendet werden dürfen“. Der stille Besitz einer Reichsflagge oder eines Koppelschlosses mit Hakenkreuz […] sind somit nicht strafbarJa super!