[l] Zu diesem Verfassungsgerichtsurteil zur NPD stellt sich ja noch eine offensichtliche Frage. Ab wann kann man eine Partei verbieten? Bis zur Machtergreifung muss man hoffentlich nicht warten, weil dann möglicherweise auch gleich als erste Amtshandlung unter den Notstandsgesetzen das Verfassungsgericht entmachtet würde.