Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Wait, what?
Ja, wirklich!
In der nun veröffentlichten Urteilsbegründung räumt das OVG zwar ein, dass einem Wehrdienstverweigerer zwar Folter und andere Menschenrechtsverletzungen drohten, es sich dabei aber nicht um eine politische Verfolgung handele. Das syrische Regime handele vielmehr so brutal, "weil es die Wehrdienstentziehung als solche im Interesse der Aufrechterhaltung der militärischen Schlagkraft des syrischen Staates zu bekämpfen gilt".Und als die Richter dann noch anfangen, aus dem deutschen Wehrkraftsrecht zu zitieren, und von "soldatischer Pflicht" schwadroniert, da bleiben dann keine Fragen offen.Die Richter vergleichen dabei die Furcht unbeteiligter Zivilisten, "die 'nur' vor den Gefahren des Bürgerkriegs fliehen" und "die völlig unpolitische Furcht Wehrpflichtiger vor einem Kriegseinsatz", die angesichts der "weitaus größeren Gefahren" ein zusätzlicher Fluchtgrund sei.
Ich frage mich ja, wie lange diese Richter schon im Amt sind.
Das Verhältnis des Strafrechts zum Desertieren hat sich ja seit dem 3. Reich subtil verändert. (Danke, Stefan)