Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Frust, Langeweile, Unzufriedenheit und Unterforderung am Arbeitsplatz: Damit begründete der 32-jährige Angeklagte vor dem Oberlandesgericht München seine Spitzeltätigkeit. Er habe im BND den Eindruck gehabt, dass man ihm nichts zutraue. So seien ihm immer wieder Versprechungen gemacht worden, die nicht eingelöst worden seien.(Danke, Carsten)