Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Ab 2016 muss jede verwendete Quelle in einem Vorlesungsskript seitenweise einzeln an die VG-Wort gemeldet und bezahlt werden. Sogar wenn das Skript passwortgeschützt nur einem kleinen Hörerkreis zugänglich ist.Ich bin mir fast sicher, dass es sich hier um ein bedauerliches Missverständnis handelt. Kann das mal kurz jemand entkräften, bitte? Das darf doch wohl nicht wahr sein!In diesem Fall, so sagen die Kollegen, würden sie auf die Herausgabe eines Skripts in elektronischer Form lieber ganz verzichten, nur Literaturlisten verteilen und in der Vorlesung komplett auf das gute alte Vorlesen setzen.
Update: Das scheint doch zu stimmen. Au weia. Der Einsender schreibt:
Uns wird derzeit geraten max. 12 % eines Werkes als verschlüsseltes PDF auf einem Server innerhalb der Hochschule den Studierenden zur Verfügung zu stellen. Das Passwort mündlich mitteilen. Keine E-Mail. Keine Ausdrucke. Denn dies würde eine Vervielfältigung und Verbreitung darstellen.
Hey, wieso machen wir die Unis nicht einfach zu? Wer braucht schon Bildung! Gibt doch Wikipedia! Und mit neuen Ideen kann man an Unis ja Studenten eh nicht mehr konfrontieren, das könnte jemanden triggern.
Update: Hier kommt noch eine erhellende Erklärung dazu rein:
zur VG-Wort-Universitäten-Problematik kann ich nur sagen, dass das stimmt und das Problem in Bibliotheks-/E-Learning-Kreisen schon seit 2013 bekannt ist. Es ist eigentlich allen (außer der VG Wort vermutlich) klar, dass es in der Praxis nicht funktionieren kann, jede einzelne Werknutzung abzurechnen. Deshalb hoffen alle, dass sich das Problem schon irgendwie von selbst lösen wird, wenn die VG Wort das auch eingesehen hat.
Hintergrund ist, dass es u.a. die Fernuni Hagen etwas zu bunt getrieben hat damit, ihren Studenten und wohl auch externen Nutzern Zugriff auf Volltexte von urheberrechtlich geschützten Werken zu geben.
Das fand die VG Wort nicht so toll, und man fand sich vor Gericht wieder. Quasi nebenbei haben die Richter angemerkt (siehe Urteil im Anhang), dass die bisherige pauschale Abrechnung von Vergütungsansprüchen zwischen Unis und VG Wort ja nicht ganz gerecht sei, und dass es zumutbar sei, jede einzelne Werknutzung abzurechnen.
Das hat erstmal alle Hochschulen etwas schockiert, aber z.B. das Wissenschaftsministerium in Bayern hat gesagt: "das ist jetzt Euer Problem, wie ihr das umsetzt - zum 1.1.16 muss das technisch funktionieren". Seitdem machen sich alle Unibibliotheken und Rechenzentren darüber mehr oder wenig viele Gedanken (so mein Eindruck - bin nicht aktiv damit befasst).
(Danke, Ralph)