Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Das Kerngeschäft der Klägerin ist die Vermarktung von Werbung. Journalistische Inhalte sind das Vehikel, um die Aufmerksamkeit des Publikums für die werblichen Inhalte zu erreichen.Gut, das kommt jetzt nicht völlig überraschend. Aber schön, das mal schwarz auf weiß zu haben.