Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Nehmen wir mal an, ich will eine Webseite gelöscht haben, und gehe zum Hoster oder zu Google und sage, ich würde in der Seite beleidigt, oder mein Geschäft geschädigt, oder was auch immer. Hatespeech. You name it. Dann sagt der Hoster, wenn es ein guter Hoster ist, sie möchten gerne die Gerichtsunterlagen sehen. Die, in denen ein ordentliches Gericht entschieden hat, dass auf dieser Webseite tatsächlich justiziable Dinge behauptet werden.
Und die habe ich als Internetzensor ja in der Regel nicht, denn es geht ja häufig um Dinge, bei denen eben kein Gericht finden würde, dass die wirklich weg müssen.
Gut, in Deutschland geht man halt zum Landgericht Hamburg, klar, aber sowas haben die Amis nicht. Die mussten sich also ein anderes Verfahren überlegen. Und das sieht so aus: Man macht einfach ein Fake-Gerichtsverfahren gegen jemanden mit dem richtigen Namen. Dann "einigt" man sich mit dem virtuellen Beschuldigten, indem man halt eine Unterschrift unter einem Einigungsvertrag fälscht. Und mit diesem "Einigungsvertrag" beantragt man dann eine echte einstweilige Verfügung. Wenn der Richter dem Einigungsvertrag nicht glaubt und die beiden Parteien zu sich ins Gericht beruft, bricht man den Versuch ab und probiert es bei einem anderen Gericht nochmal.
Und die Punchline ist: Sogar die Unterschrift von dem Klage-Einreicher scheinen gefälscht zu sein.
Mögliche Auflösung:
(As we’ll see below, Mitul Patel and some of the other plaintiffs state that they did not authorize the lawsuit or sign the pleadings, though they did hire a “reputation management company” to do something.)