Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Wir werfen dem Täter vor, […]Der Mann ist Beschuldigter, nicht Täter. Täter ist er, wenn er von einem ordentlichen Gericht in einem ordentlichen Verfahren schuldig gesprochen wurde. So ein Fauxpas sollte einem Generalbundesanwalt nicht passieren, finde ich.
Aber das ist nicht der Grund, wieso ihr euch das Video mal angucken sollt. Später wird er gefragt, ob nicht die Geheimdienste und Polizei jetzt mehr Befugnisse oder mehr Geld brauchen, und er verneint beides. Die seien dieses Jahr schon aufgerüstet worden, alles in Ordnung. Na braucht er denn irgendwas? Nein, auch nicht.
Ich staunte. (Danke, Julius)