Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Und zwar wollten die Veranstalter da Erdogan live dazuschalten und auf einer großen Videoleinwand reden lassen. Das war ihnen vom Oberverwaltungsgericht Münster untersagt vorden, also gingen sie zum Verfassungsgericht, und dann passierte das hier:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde aus formalen Gründen abgelehnt. Die Vollmacht der Rechtsvertreter der Veranstalter entspreche nicht den gesetzlichen Erfordernissen, hieß es.Die fanden irgendeinen belämmerten formalen Fehler und wiesen das ab. Und zwar einstimmig! Aber damit das nicht so aussieht, als sei das nur aus formalen Gründen abgewiesen, sagten sie auch das hier:
Im Übrigen hätte eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Es sei nicht ersichtlich, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen Grundrechte der Demo-Veranstalter verletzt hätten.Das OVG Münster hatte wie folgt begründet:
Übertragungen aus dem Ausland sind mit dem deutschen Versammlungsrecht nicht vereinbar.Oh, ach? Weiß da jemand genaueres? Wieso das denn nicht? Oder ist das ein Fall von "nicht explizit erlaubt, daher verboten"?
Aber wir waren ja bei den Bizarrometerausschlägen. Am Anfang betitel das ehemalige Nachrichtenmagazin Erdogan noch als
der türkische Präsidentund gleich im nächsten Absatz ist er dann
den türkischen MachthaberOho! Machthaber! So weit sind wir schon? Uiuiuiui.
Aber wartet, wird noch krasser.
Ein Mitglied der AKP-Regierung wird da sein: Der türkische Sportminister werde sprechen, sagte Kölns Polizeipräsident Jürgen Mathies am Samstag.Äh… der Sportminister? Wie jetzt. Wäre da nicht der Außenminister zuständig oder so? Aber ja, wäre er!
Einen Auftritt des türkischen Außenministers habe er verhindern können.WHOT!? Der Polizeipräsident von Köln verhindert, dass der Außenminister der Türkei auf einer Demo spricht, aber lässt den Sportminister reden?
Was ist denn das hier für eine Bananenrepublik!?