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Nun stünde im Fall einer leiblichen Mutter nach deutschem Recht dem Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft zu. Das wollten diese Frauen auch gerne für ihr Kind haben und haben geklagt. Der BGH hat ihnen Recht gegeben.
Vielleicht können wir das mal zum Anlass nehmen und dieses unwürdige Gehampel mit "eingetragener Lebenspartnerschaft" einstellen und das ganz einfach als Ehe bezeichnen. Meine Güte, sogar Südafrika ist uns da voraus. Einfach nur noch peinlich, dieses CSU-Wähler-Appeasement.