Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Fragen wir doch am besten mal jemanden, der sich mit sowas auskennt!
Spoiler:
Begründung 1: Die "Istanbul-Konvention" (Art. 36) verlangt das.Und dann führt der Autor noch in Ruhe aus, dass die ganzen Handlungen in Köln alle nach bestehendem Recht schon strafbar waren. Aber die Strafbarkeit natürlich nichts nützt, wenn die Polizei nicht eingreift und die Täter unerkannt entkommen lässt.Antwort: Falsch. Sie verlangt nichts dergleichen.
Begründung 2: Die BGH-Rechtsprechung ist zu lasch. Sie "verlangt", dass Opfer von Sexualdelikten "sich wehren", stellt hohe Hürden auf, erfasst Nötigungen in einem "Klima von Gewalt" nicht.
Antwort: Falsch, trotz ständiger Wiederholung, selbst durch das für den Bundesgerichtshof zuständige Ministerium, das seinem eigenen Obersten Gerichtshof in selten erlebter Penetranz notorisch in den Rücken fällt.
Begründung 3: "Köln hat uns die Augen über die Lücken geöffnet."
Antwort: Nicht nur falsch, sondern auch blöd. "Köln" steht nicht für den Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht, sondern für den im Januar 2016 anstehenden Paradigmenwechsel im Migranten- und Flüchtlingsrecht.