Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Na dann ist ja jetzt alles in Butter!11!
Vielleicht noch mal kurz einen Blick wagen, nur um ganz sicher zu gehen. Also nicht dass wir denen nicht vertrauen würden, nicht wahr.
Oh. Hmm.
Also wird alles gut? Leider nicht, wie nahezu jedem mit der Materie vertrauten Juristen bereits auf den ersten Blick aufgefallen ist. Denn der erklärte Wille, die Rechtsunsicherheit für den Betrieb von offenen Netzen zu beseitigen, findet sich zwar in der Gesetzesbegründung – nicht aber in dem tatsächlichen Gesetzestext. Begründungen der Gesetze sind für die Gerichte nämlich keinesfalls bindend und daher nur eingeschränkt relevant. Dort, wo er hingehört, nämlich im eigentlichen Wortlaut des Gesetzes, fehlt der entscheidende Hinweis, nämlich, dass die Haftungsbeschränkung auch für die im Rahmen von Abmahnungen entscheidenden Unterlassungsansprüche gilt.NEIN! DOCH!! OOOOOH!!!
Einigkeit besteht jedenfalls darüber, dass allein durch die beschlossene Gesetzesänderung ganz sicher kein Ende der Abmahnwellen zu erwarten ist.Dann bleibt das WLAN wohl zu :-(