Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von allen "Bildaufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden".Das kann man jetzt wie ich im September auf Prügelpolizisten beziehen, oder man kann es in diesem Kontext sehen. In Zeiten von Smartphones mit ordentlich auflösenden Kameras entglitt ihnen das Kompromat-Geheimhalten ja in den letzten Jahren etwas. Ich denke da z.B. an den Mosley-Fall.