Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Bei einer Unterbringung von Wohnungslosen und Flüchtlingen in der vorgesehenen Weise handele es sich zudem nicht um eine Wohnnutzung im engeren Sinne, befanden die Richter. Dazu fehle es an der auf Dauer angelegten Häuslichkeit und an der Freiwilligkeit des Aufenthalts. Eine Wohnnutzung setze ferner ein Mindestmaß an Intimität voraus.m(