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Doch nach monatelanger Prüfung kommt das Bundesjustizministerium zu dem Schluss, dass "die Beantwortung der Frage, ob Herr Snowden (…) an die USA ausgeliefert werden kann, (…) nicht zwangsläufig erforderlich [ist] für die Klärung der Sachverhalte, für die der Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde". Vermutlich würde das der Untersuchungsausschuss lieber selbst beurteilen.Was hätte da auch sonst passieren sollen, das Ministerium ist schließlich in der Hand der Verräterpartei.