Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Bonus: Das Verfahren richtete sich gegen eine US-amerikanische Webseite.
Update: Ja, Leute, das ist altbekannt. Das war nicht mein Punkt. Mein Punkt war: Das wäre die Gelegenheit gewesen, dem Beuth-Verlag mal gepflegt die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Es gibt nämlich überhaupt keine wie auch immer geartete Rechtfertigung dafür, dass jemand für den Zugriff auf Normen Geld verdient. Entweder es ist eine Norm, deren Zweck ist, eine allgemeine Vorschrift für den interoperablen Bau von Dingen zu sein, und dann hat die auch kostenfrei jedermann zugänglich zu sein, oder es ist keine Norm, dann können wir von mir aus den Markt das regeln lassen. Aber was wir hier haben ist ja gerade kein Markt, in dem irgendjemand anderes konkurrieren könnte, sondern wir haben Normen, an die ich mich halten muss, aber nur einer kann sie mir verkaufen. Hier hätte das LG Hamburg sagen können: Nee, Freunde, das ist nicht urheberrechtlich geschützt. Das ist vom Charakter her wie ein amtliches Dokument. (Danke, Gerry)