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So sieht eine Klausel vor, dass bei öffentlichen Ausschreibungen nicht auf freie Software bestanden werden darf. Dies entspreche schon jetzt dem geltenden Recht, ist aus Regierungskreisen zu hören. Ausschreibungen müssen neutral formuliert sein, so dass sich Unternehmen mit proprietärer Software wie auch Unternehmen mit freier Software gleichberechtigt bewerben können. "TISA wird Open Source Software nicht verbieten und die Parteien nicht daran hindern, die Nutzung solcher Software zu fördern", betont eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums.Ja, nee, klar.