Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Der Punkt beim Betreiben eines Bittorrent-Trackers ist ja gerade, dass der Tracker keine Ahnung hat, welche Files da getraded werden. Nicht weil er böswillig wegguckt, sondern weil er es nicht wissen kann. Er kennt nur einen kryptographischen Hash-Wert der Dateien. Und was macht einen Hash-Wert zu einem kryptographischen Hash-Wert? Dass Rückschlüsse von Hash auf Inhalt praktisch unmöglich sind.
Aber von solchen Details als Logik und Naturgesetzen hat sich das Landgericht Hamburg ja noch nie beeindrucken lassen.
Ja, höre ich euch jetzt fragen, könnte der Torrentbetreiber nicht einfach die Hash-Werte googeln oder auf den Torrent-Trackern nach ihnen suchen? Klar! Aber die werden ja der Reihe nach weggeschossen, und wenn da was stünde mit dem jeweiligen Hash-Wert, dann wäre das nur Hörensagen. Da kann sonstwas stehen.
Was hier gerade passiert, ist dass das Landgericht Hamburg das Telefonbuch verurteilt (? oder einstweilige Verfügung? Nicht so klar aus dem Text), weil die Musikindustrie sagt, dass Kriminelle miteinander telefonieren. Und es ist noch nicht mal klar, dass die Kriminellen überhaupt vorher ins Telefonbuch geguckt haben, weil Bittorrent auch ohne Tracker funktioniert.
Jeder, der einen Webserver betreibt, oder einen DNS-Server, oder einen Jabber-Server, oder einen Mailserver, oder sonst irgendwelche Server, der sollte sich jetzt echt Sorgen machen.
Update: Scheint sich bloß um eine Einstweilige Verfügung zu handeln. (Danke, Florian)