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Frage: Eine Frage an das Bundesjustizministerium zur Vorratsdatenspeicherung. Da ist seit Montag Kurioses passiert. Am Montag hat mir Frau Zimmermann gesagt, dass es diese Nebenabrede nicht gibt, dass es keinen Richtvorbehalt bei der Verwendung von Daten aus der Vorratsdatenspeicherung geben soll. Nun ist ein Dokument herausgekommen, wo diese Nebenabrede existiert. Der Autor oder die Autorin dieses Dokuments ist ein Herr oder eine Frau Zimmermann, der/die das am Montag bestritten hat. Ist das dieselbe Person?Na dann ist ja alles klar!Malachwoski: Tut mir leid, dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Sie meinen, ob der Autor des Dokuments meine Kollegin ist, die am Montag hier war?
Zusatzfrage: Da steht: zimmermann-an. Das könnte Anne Zimmermann sein. Dann müsste Frau Zimmermann doch am Montag gewusst haben, dass sie diese Nebenabrede, diesen Bonustrack, in die Leitlinien reingepackt hat, die aber nicht veröffentlicht wurden.
Malachwoski: Ich kann Ihnen dazu jetzt nichts sagen; außer, dass ich Ihnen bestätigen kann, was meine Kollegin Frau Zimmermann am Montag schon gesagt hat, dass es keine geheimen Nebenabsprachen oder so etwas zu den Leitlinien gibt.
Zusatzfrage: Über genau diese Nebenabsprache hat sie doch anscheinend geschrieben.
Malachwoski: Das kann ich Ihnen nicht bestätigen.
Zusatzfrage: Könnten Sie nachforschen und uns das nachreichen?
Vorsitzender Wefers: Herr Dimroth kann ergänzen.
Dimroth: Ich darf ergänzen: Sie hatten in den vergangenen Sitzung sowie heute nach geheimen Nebenabreden gefragt. Es gibt keine geheimen Nebenabreden. Das ist damals genauso richtig gewesen wie heute. Der wesentliche Teil Ihrer Frage, der die Antwort damals genauso richtig macht wie heute, ist der Teil geheim. Es gibt keine geheime Nebenabrede. Es geht hier auch nicht um das Thema Vorratsdaten und den Zugriff auf Vorratsdaten, sondern es geht um die sogenannte Bestandsdatenauskunft, nämlich den mittelbaren Zugriff auf Vorratsdaten durch die Unternehmen. Die Verkehrsdaten werden bei diesem Vorgang nicht verbeauskunftet, sondern die Verkehrsdaten werden dafür genutzt, dass der jeweilige Telekommunikationsunternehmer aufgrund der Zuordnung der dynamischen IP-Adresse in die Vergangenheit in der Lage ist, den hinter dieser dynamischen IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt stehenden Nutzer zu identifizieren und zu beauskunften. Das ist der Sachverhalt, über den wir sprechen.
Dabei hatte die Kollegin aus dem BMJV zutreffenderweise auf die geltende Rechtslage verwiesen, die nach dem, was zwischen BMI und BMJV vereinbart wurde, nicht angefasst werden soll. Diese Vereinbarung lässt sich eins zu eins auf das stützen, was das Bundesverfassungsgericht dazu erklärt hat - ich würde tatsächlich empfehlen, das einmal nachzulesen -, wo nämlich sehr ausdrücklich herausgearbeitet wird, dass eben gerade diese Auskunft - die nicht die von Artikel 10 geschützten Verkehrsdaten, sondern lediglich die Auskunft der Bestandsdaten umfasst, die aber, um diese Auskunft überhaupt möglich zu machen, im internen Prozess bei den Providern auf die Verkehrsdaten zurückgreift - ein deutlich geringeres Schutzerfordernis als der Zugriff auf die Verkehrsdaten mit sich bringt.
Das ist wirklich lesenswert und ich empfehle es sehr. - Um Ihre Frage noch einmal aufzugreifen: Es gibt keine geheime Nebenabrede. Das ist heute ebenso richtig.
Zusatzfrage: Es gibt eine offensichtlich nicht öffentliche. Es gibt die öffentlichen Leitlinien, und dann gibt es diesen Zusatz dieser Nebenabrede, die anscheinend immer noch von Ihnen geleugnet wird, die aber - -
Dimroth: Ich habe gerade sehr klar ausgeführt, dass das so ist. Es ist nur eben keine geheime Nebenabrede.
Zuruf : Dann ist sie nicht öffentlich!
Dimroth: Entschuldigung, nicht öffentlich ist nicht gleich geheim. Ich würde jetzt doch gerne ins Klein-Klein gehen. Nicht öffentlich ist ja nicht gleich geheim. Es gibt natürlich eine Reihe von Abreden zwischen jedermann, die deswegen noch lange nicht geheim sind. Das ist offensichtlich.
Zusatzfrage: Das ist interessant. Also gibt es diese nicht öffentliche Nebenabrede.
Dimroth: Es gibt die Verabredung, dass für die Bestandsdatenauskunft das gilt, was schon immer gilt, und zwar auf Grundlage dessen, was das Bundesverfassungsgericht dazu ausgeurteilt hat. Genauso ist das.
Ich fühle mich ein wenig an die Bill-Clinton-Befragung erinnert, als er erst mal Wörter wie "is" definiert haben wollte.
Update: Oh wie schön, es gibt auch ein Video.