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Denn dann bin ich auch für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Nur halt in anderer als der gerade diskutierten Form.
Update: Die Antwort kam postwendend:
Ich studiere gerade Jura und wir haben die Problematik letztes Semester in der Thematik der Beleidgungsdelikte angesprochen. Es ist wirklich so, dass das Begrapschen der Brüste nach 177 nicht strafbar ist, da gem. 184g Nr. 1 die sexuellen Handlungen von einiger Erheblichkeit sein müssen. Die Tathandlungen müssen demnach nach Art, Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung eines bestimmten, im Tatbestand geschützten Rechtsguts darstellen, was bei einmaligem Begrapschen nicht der Fall ist.
Die Beleidigung mit sexuellem Hintergrund wird auch nicht grundsätzlich erfüllt sein, wenn ein Mann eine Frau derart begrapscht. Inzwischen ist die herrschende Meinung die Auffassung, das Begrapschen stelle nur eine Beleidigung dar, wenn damit eine über eine Schamverletzung hinausgehende, selbstständige herabsetzende Bewertung verbunden ist. Sollte ein Mann also eine wildfremde, unbekannte Frau begrapschen, ist dies nicht strafbar. Fragt er sie aber z.B. vorher um Erlaubnis und begrapscht sie, obwohl die Frau die Erlaubnis versagt hat, ist mit dem Begrapschen eine herabsetzende Bewertung verbunden und die Sexualbeleidigung ist vermutlich erfüllt. Als Fazit könnten Männer daraus ziehen, dass sie vorher nicht nachfragen sollten, um eine Strafbarkeit zu umgehen.
Das ist ja mal krass.
Update: Jetzt gehen hier Mails rein, wieso ich 6 Monate für Grapschen fordere, das sei doch nicht so schlimm wie ein Auge ausschlagen, was auch mit 6 Monaten bewehrt ist. Ich habe nicht zu fordern versucht, Grapschen mit einem halben Jahr Knast zu bestrafen. Ich weiß nicht, was ich dachte, mit wieviel Strafe das bewehrt ist. Aber soviel ist klar: Ich dachte nicht, dass das überhaupt nicht verfolgt werden kann. Zumindest eine Ordnungswidrigkeit oder zivile Ansprüche oder so hätte ich gedacht. Ich weiß auch nicht, wieviel da angemessen ist. Habe ich noch nicht drüber nachgedacht.