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Vor die Wahl gestellt, sich zwischen der Kommission in Brüssel und dem Gericht in Washington zu entscheiden, wählte die rumänische Regierung Washington. Das hat einen guten Grund: Hätte sie den ICSID-Schiedsgerichtsspruch missachtet, wäre sie Gefahr gelaufen, dass die Kläger das Urteil in den USA vollstrecken und rumänisches Staatseigentum hätten pfänden lassen.Ergebnis: Die EU-Kommission eröffnet jetzt ein Verfahren wegen des Gewährens unerlaubter Beihilfen, und sagt, die Regierung muss die gewährten Steuernachlässe wieder eintreiben.
Mit anderen Worten: Beitritt beim Schiedsgericht und in der EU schließen sich gegenseitig aus.