Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Kaum hatte der Landtag Bodo Ramelow Anfang Dezember 2014 zum Ministerpräsidenten gewählt, beantragte der Beamte seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand - bei vollen Bezügen.Begründung: Gewissenskonflikt. Nur auflösbar durch einen Ruhestand bei vollen Bezügen.
Das Gericht sagte dazu:
Weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Beamtenrecht ergebe sich beim Wechsel eines Ministerpräsidenten die Ruhestands-Option für Beamte. Auch einen "verfassungsrechtlich relevanten Gewissenskonflikt" konnten die Richter nicht feststellen.Netter Versuch! (Danke, Martin)