Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Ein Fall war, dass eine Geschädigte eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße bekam. Es ging um behauptete Redtube-Porno-Streaming-Kosten. Die IP-Adresse konnte nicht nachvollzogen werden, es gab erheblichen Schaden und keinen Ermittlungsansatz, weil man eben überhaupt nicht nachvollziehen konnte, von wem das kam, was da so viel Schaden angerichtet hatte.Gegen die fiesen Pornokonsumenten-Raubmordkopierer! (Danke, Frank)