Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Man gehe davon aus, dass möglicherweise die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH für unzulässig erklärt wird, nicht aber das Instrument Vorratsdatenspeicherung. Es sei deshalb angestrebt “präventiv” zu handeln und nicht auf eine neue Richtlinie zu warten. Man könne ja durch eine strenge Regelung in einem deutschen Gesetz auf die neue EU-Richtlinie Einfluss nehmen.Wir erinnern uns: Die Vorratsdatenspeicherung brauchen wir, weil die EU uns mit einer furchtbaren Richtlinie dazu zwingt. Das ist immer die Ausrede, wenn die ganzen inhaltlichen Lügengebäude unter dem Gewicht eines lauen Fakten-Windchens in sich zusammenfallen. Die Richtlinie ist natürlich unter Mitwirkung (um das mal zurückhaltend zu formulieren) Deutschlands entstanden. Der EuGH steht kurz vor einem Urteil, von dem erwartet wird, dass es die Richtlinie kaputtmachen wird. Was tut also die SPD? Na klar, vorwärts Marsch! Mit besonders strengen Regelungen, das haben wir auch schon zigmal gehört. Und am Ende wird es gegen Fußballfans und Falschparker eingesetzt. (Danke, Andreas)