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Die Abgeordneten forderten […] "bestimmte EU-Staaten" wie […] Deutschland […] auf, die nationale Gesetzgebung und Praktiken der Geheimdienste zu ändern. Es müsse sichergestellt werden, dass diese "den Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechen und Grundrechte wie Datenschutz, Privatsphäre und Unschuldsvermutung garantiert" seien.Antwort des BND-Chefs Schindler: Er weist die Feststellungen der EU-Parlamentarier zurück und gibt dann dieses denkwürdige Statement zu Protokoll:
In einem Brief an das Komitee betonte er, die Menschenrechtskonvention werde "selbstverständlich auch von den deutschen Nachrichtendiensten geachtet".Und im deutschen Gesetz steht selbstverständlich nicht drin, dass der BND nicht die Mails von Franzosen abschnorcheln darf.Die deutschen Nachrichtendienste seien "dem deutschen Gesetz gegenüber verpflichtet und richten ihre Arbeit daran aus".