[l] Im Moment gehen ein Abmahnungen für das Streamen von irgendwelchen Pornos in Deutschland herum. Neben allen möglichen Nebenkriegsschauplätzen (z.B. dass die Richter am LG Köln dachten, es handele sich um eine Tauschbörse und nicht um einen Streaming-Dienst) ist die eigentliche Frage, wo eigentlich die IP-Adressen herkamen. Bei Tauschbörsen kann man die rausfinden, indem man so tut, als wolle man an dem Bittorrent-Download teilnehmen. Bei Sharehostern kann man die Logs von dem Anbieter freiklagen. Das ist hier offenbar nicht geschehen. Woher wissen diese Anwälte dann, wer diese Streams geklickt hat?