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Zwar liege eine Open-Source-Entwicklung vor, deren Produkt habe Appwork sich aber zu eigen gemacht. Hierfür spreche, dass der Hersteller finanziell durch Werbung von der Verbreitung der Software profitiere. Im Informationsfenster der Software sei ein Vermerk zugunsten des Unternehmens angebracht.Damit liegt die Idee nahe, ab jetzt in solcher Software lieber Werbung für das LG Hamburg und vielleicht noch die eine oder andere Abmahnkanzlei einzubauen. Mal schauen, was passiert, wenn das jemand ausprobiert. (Danke, Tim)