Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Nach Aussage der Landesregierung sei Noetzel das Betreten der Wohnung seines Mandanten verwehrt worden, weil er die anwaltliche Vertretung des Durchsuchten nicht hätte nachweisen können. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft hätte er dann hineingedurft. Doch das ist Unsinn, so Noetzel: „Zum einen ist so ein Nachweis der Bevollmächtigung nicht nötig. Zum Anderen habe ich, während ich mit dem Staatsanwalt telefoniert habe, heftig gegen die Tür meines Mandanten geklopft und dabei laut gerufen, dass ich den Staatsanwalt gerade dran habe. Erst dann ist Bewegung in die Sache gekommen. Da stand ich dort aber schon gut zwanzig Minuten“.Das ist noch nicht der Hammer. Der Hammer ist das hier:
Laut Noetzel habe der Leiter der Staatsschutzabteilung Hirsch in einer dienstlichen Stellungnahme zuvor jedoch behauptet, man habe zwar eine Person vor der Wohnungstür bemerkt, sie aber für einen „Störer“ gehalten. Als Grund für diese Einschätzung gab er demnach an, der „Störer“ sei dabei beobachtet worden, wie er aus einem nahegelegenen linken Projekt gekommen sei. Daher habe man auch die Klingel abgestellt, Rufe hätten die BeamtInnen nicht wahrgenommen.Ja klar, wenn da so ein Störer vor der Tür steht, dann macht man doch die Klingel aus! (Danke, Martin)