Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Laut Gericht teilte sie dem Angeklagten zwar ihr wahres Alter mit, welches dieser jedoch nicht glaubte.Der Oberste Gerichtshof von Österreich hat in dem Fall geurteilt, dass das als schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen zu werten sei, aber haben am Ende nur 10 Monate auf Bewährung verhängt, da wären noch deutlich härtere Strafen dringewesen.
Update: Die war sogar nur 12, nicht 14!
Update: Ihr müsst mir jetzt nicht alle schreiben, dass das in diesem Fall wahrscheinlich eher von von Digitus (lat.: Finger) kommt als von digital (was auch letztendlich davon kommt). Weder ich noch der Telepolis-Artikel hat etwas anderes behauptet.