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Die vom Kläger angeführte abschreckende Wirkung etwa vor einer Beteiligung an einer Demonstration hält der Landesvertreter nicht für ein Manko, sondern für eines der Ziele der Maßnahme.Nur falls jemand Illusionen hatte, dass diese ganzen Unterdrückungsstaat-Maßnahmen bloß eine bedauerliche Aneinanderreihung von Inkompetenz und Dummheit sein könnte. (Danke, Stefan)