Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Die Staatsanwaltschaft präsentierte einen einzigen Belastungszeugen – einen anonymisierten Zivilpolizisten, der sich zudem fortwährend widersprach, wenn die Verteidigung ihm nachwies, dass etwas an seiner Aussage nicht stimmte.Die haben nicht mal eine Anklage, die den Lachtest besteht!
Die Details sind ausgesprochen widerlich. Der Polizist behauptet, dem vermummten und Kommandos brüllenden Studenten den ganzen Abend gefolgt zu sein. Als Beweis bringt er verwackelte Handyaufnahmen, die nichts dergleichen zeigen. Man kann eine Stimme hören, aber die gehört jemand anderem, wie ein Gutachten zwischenzeitlich gezeigt hat.
Man würde denken: Hey, der wird sofort entlassen, und dann überlegt man sich, wie man diesen Polizisten am besten diskret in den Archivdienst abkommandiert. Aber tatsächlich passierte das hier:
Der Antrag auf Entlassung aus der U-Haft wurde trotzdem abgewiesen. Der Verdacht habe sich "noch erhärtet", sagte der Richter und verabschiedete sich in den Urlaub.Wait, what? Was werfen sie ihm denn eigentlich vor?
Die Anklage lautet auf Landfriedensbruch und "versuchte schwere Körperverletzung".Leider konnte die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage kein Opfer für die angebliche versuchte Körperverletzung benennen.
Wieso halten sie ihn eigentlich für einen Rädelsführer? Weil er ein Pulli mit der Aufschrift "Boykott" trug. Wie sich dann rausstellte, ist das der Name einer Rockband.
Naja, aber der Student hat wild herumtelefoniert, sicher um sich mit seinen ausländischen Kinderficker-Terroristen-Freunden zu koordinieren!1!!
Dass der Student während der Demo "wie wild" telefoniert habe, ließ sich per Rufdatenspeicherung widerlegen.NICHTS von dem, was sie dem vorwerfen, ist wahr! Nicht ein Quäntchen!
Aber davon lässt sich die Justiz in Österreich nicht aufhalten.
Mit einem solchen Angeklagten und bei solcher Beweislage darf eine Verteidigung sich normalerweise gut gerüstet fühlen. Nicht so in Österreich. "Konsterniert" war Slowiks Anwältin Kirstin Pietrzyk aus Jena, als sie den Vortrag des Anklägers hörte: Statt nüchtern die Anklageschrift zu verlesen, hatte Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter sich einen animierten Vortrag über "Demonstrationssöldner", "Chaoten", "martialische Phalanx" und "kohortengleiche Formationen" ausgedacht. "In Deutschland unmöglich", sagt Pietrzyk.Eine Sternstunde der Österreichischen Justiz! Ich würde mich da ja mehr drüber aufregen, aber wir haben ja selber Fälle wie Mollath und Lothar König hier. (Danke, Andreas)