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Aber das Fass zum überlaufen gebracht hat das hier (es geht um das No-Spy-Abkommen, und dass die Regierung Informationen zu den Verhandlungen dazu dem NSA-Ausschuss nicht offenlegen will):
Diese seien tabu, weil es sich um ein "laufendes Verfahren" handele, sagte nach Informationen des SPIEGEL ein hochrangiger Regierungsbeamter. Außerdem gehe es dabei um den "Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung", der verfassungsrechtlich geschützt sei.Diese Formulierung löst in mir eine enorme Wut aus, besonders um Zusammenhang damit, dass sie hier mit Verfassungsrecht argumentieren, weil mir das so dermaßen wie ein Taschenspielertrick vorkommt, um den vom Verfassungsgericht immer wieder zitierten Kernbereich privater Lebensgestaltung zu missbrauchen, um für ihre, na sagen wir mal, "Arbeit" einen ähnlich starken Schutz zu konstruieren. Aber es stellt sich raus, dass ich da bloß ignorant war. Den Begriff gibt es wirklich, den haben sie schon 2007 benutzt, um die Geheimdienste vor der parlamentarischen Kontrolle zu schützen. Und schon damals haben sie dafür vom Verfassungsgericht auf die Fresse bekommen. Das ganze geht zurück auf ein Urteil des Verfassungsgerichtes aus dem Jahre 1984. Da ging es pikanterweise um den Flick-Untersuchungsausschuss. Historisch gesehen passt das also mal wieder ganz großartig. Eine korrupte Mischpoke, unsere Politik. Damals wie heute.