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Die SPD-Innenminister bekräftigten in einer "Berliner Erklärung" ihre Position, dass sie "eine angemessene Mindestspeicherung zur Verfolgung schwerster Kriminalität" für notwendig halten. Dies werde mit dem EuGH-Urteil auch "nicht grundsätzlich als rechtswidrig" angesehen.Keine weiteren Fragen. (Danke, Christian)