[l]Ein hohes holländisches Gericht hat entschieden, dass Behörden keine Fingerabdruckdatenbank führen dürfen. Die Begründung ist leider nicht, dass das gegen Menschenrechte verstößt oder unsittlich ist oder die Verfassung verletzt, sondern dass die Behörden ihre Datenbank verkackt haben mit 20% Fehlerrate und daher Unschuldige ins Visier kamen. Wenn die Behörden also einen neuen Anlauf machen, mit weniger Fehlerrate, fällt die Grundlage des Urteils weg.