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Die Details sind mal wieder herzallerliebst an dem Fall. Beweise gegen den Mann gibt es nämlich keine. Wiedererkannt haben sie ihn über seine Körpergröße. Und so recht vorzuwerfen hatten sie ihm auch nichts, also wurde daraus nur das übliche Gummiparagraphentum mit Rädelsführerschaft und schwerem Landfriedensbruch. Die Anwälte meinten wohl auch gleich, naja, das ist Sachsen, da hatten wir in den unteren Instanzen eh nichts erwartet. Wer sich übrigens denkt, dass das in Sachsen nur die Justiz betrifft, der kann sich ja mal diese "fair and balanced" Berichterstattung in der Lokalpresse durchlesen. Da liest sich das schon gleich so, als sei dem Mann nachgewiesen worden, dass er Polizisten als "Nazischweine" betitelt habe. Den besonders aparten letzten Absatz möchte ich an dieser Stelle besonders würdigen. Beweisstück A gegen den Freistaat Sachsen:
Tim H., der aus der Antifa-Szene stammt und seit März 2011 in der Linkspartei-Zentrale angestellt ist, hatte in dem viertägigen Prozess keine Angaben gemacht. Richter Hlavka sagte, er könne daher keine Aussage zum Verhalten des Angeklagten und wie er zur Gewalt steht machen. „Ich kann Ihnen keine günstige Sozialprognose ausstellen“, sagte Hlavka. Daher gab es keine Bewährung mehr.Die Begründung dafür, dass das nicht auf Bewährung ausgesetzt wurde, ist also dass der von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat. Un-fass-bar. Wieso ist Sachsen noch nicht aus dem Bund geflogen, bis sie Rechtsstaat einführen und Menschenrechte anerkennen?
Oh und als ich gerade am Rumblättern war in der Sächsischen Zeitung: Die Staatsanwaltschaft hat sich das nächste Opfer aus der Opposition ausgesucht, den sie jetzt versenken wollen. Diesmal Grüne und nicht Linke, aber hey, alles dasselbe. Wer nicht CDU ist, ist linke Zecke und gehört bekämpft!1!!
Update: Auch der Spiegel ist irritiert und bringt dieses tolle Zitat:
"Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen", sagte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung und stellte sich auch in diesem Punkt hinter die Staatsanwaltschaft, die bereits in der Anklageschrift hervorhob, dass Tim H. selbst keine Gegenstände geworfen oder Polizeibeamte angegriffen habe. "Doch werden ihm die 'Treffer' und Tritte anderer Mitglieder aus der Gruppe gemäß §25 Abs. 2 StGB zuzurechnen sein."
Eine Schande.
Update: Oh ach na sowas! Schaut mal, was der Lichdi so über den Sachsensumpf publiziert hat. Das ist der, dessen Immunität die Staatsanwaltschaft jetzt aufheben will. Na das passt ja mal wieder alles wie Arsch auf Eimer! Auch seine Stellungnahme zur Immunitäts-Aufhebung ist sehr lesenswert.
Ich möchte mich als Mitglied des Landtags nicht vor Strafverfolgung schützen lassen, wenn sich über 351 engagierte Bürgerinnen und Bürger dieser seit zwei Jahren stellen mussten und müssen.