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Außerdem wird verkannt, dass von dem Schutzumfang des Urheberrechts laut RegE mit Verweis auf die Paperboy-Entscheidung des BGH die reine Verlinkung explizit nicht erfasst ist (BT-Drs. 17/11470, S. 10). Das Gutachten geht an dieser Stelle offensichtlich von falschen Prämissen aus.Mit anderen Worten: ICH bin Schuld am LSR. Paperboy war eine Suchmaschine für Online-Zeitungen, die ich im letzten Jahrtausend programmiert hatte. Das Handelsblatt argumentierte damals, Links auf Artikel seien verboten, das sei wie die unautorisierte Extraktion von Daten aus ihrer Datenbank, und ich müsste wenn dann auf ihre Homepage linken. Das zog sich fast 10 Jahre hin und am Ende hat der BGH entschieden, dass Links auf Artikel OK sind und nicht unter das Urheberrecht fallen. Und DAS ziehen die jetzt als Begründung aus dem Hut, wieso wir offensichtlich ein schärferes Urheberrecht brauchen. m(
Aber auch der Rest von dem Papier ist ganz großes Tennis. Schon als sie sich in der Einleitung der Frage stellen, wieso sie überhaupt eine Studie machen, wenn das Max-Planck-Institut doch schon alles gesagt hat, da kommt dieses Highlight hier:
Diese führt ausschließlich Argumente gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger auf. Um die wissenschaftliche Ausgewogenheit zu gewährleisten, sollen neben dieser Stellungnahme Argumente für ein solches Leistungsschutzrecht genannt werden.Die bitte was? Die "wissenschaftliche Ausgewogenheit"?!? Komisch, das muss man mir damals falsch erklärt haben in der Schule. Ich dachte immer, bei der Wissenschaft ginge es um Fakten und Wahrheitsfindung, nicht um Ausgewogenheit und Berücksichtigung der Gefühle von irgendwelchen verstrahlten Randgruppen. Machen wir als nächstes auch für die wissenschaftliche Ausgewogenheit eine Studie über die Vorteile von Kreationismus? Wissenschaftliche Ausgewogenheit! Ich glaub mein Schwein pfeift! Fair and Balanced, ja? Mann Mann Mann.
Inhaltlich zitiert der Autor sich dann selbst und findet es nicht begründenswert, wieso die Verleger überhaupt ein Recht brauchen. Die hätten die Verwertungskette immer in der Hand gehabt, daher habe es so ein Recht bisher nicht gebraucht. Aber jetzt braucht man es, da den Verlegern die Verwertungskette aus der Hand gleitet. Wieso die Verleger überhaupt Teil der Verwertungskette sein sollten, den Aspekt finden sie nicht begründenswert.
Noch am ehrlichsten ist dieser Teil hier:
Die Verlage erhalten von den freien Autoren aber zumeist keine ausschließlichen Nutzungsrechte, sondern nur einfache Nutzungsrechte, wie sie der Regelfall nach § 38 Abs. 3 UrhG sind. Den Verlagen fehlt somit ein eigenes Recht, um Paid content rechtssicher einführen zu können.Die Verlage haben sich hier durch die Auslagerung der Arbeit an Freiberufler komplett ihre Arbeitsgrundlage zersägt und heulen jetzt rum, dass die Freiberufler sich nicht auch die letzten Rechte noch abschwatzen lassen. Tja, die habt ihr wohl einmal zu oft verarscht, lieber Verleger. So ist das halt, wenn man seine Mitarbeiter wie Scheiße behandelt. Dann sind die auch nicht mehr lieb zu euch.
Oh apropos wissenschaftliche Ausgewogenheit. Das Papier erwähnt komischerweise auch nicht, dass unsere Kopierschutzumgehungsgesetzgebung schon so dermaßen im Arsch ist, dass sie sich ein Analogon zum LSR technisch selbst basteln könnten.
Update: Oh übrigens, der Autor dieser Studie betreibt ansonsten eine Lobbygruppe und hat auch ein Gutachten für 2-Strikes gemacht.