[l] Wie schlimm muss man sich als Richter in Deutschland eigentlich verhalten, damit man mit Strafe rechnen muss? Die Beantwortung dieser Frage ist jetzt ein Stück näher gerückt. Da hat ein Richter mehrere seiner Urteile nachträglich schriftlich ergänzt und überarbeitet. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre auf Bewährung (!) gefordert, und die Richterin in dem Fall hat jetzt sogar die Rechtsbeugung verneint und freigesprochen. Das zentrale Detail fehlt in der MDR-Berichterstattung und man muss es hier nachlesen (Achtung: furchtbare ekelhafte widerliche abstoßende Popup-Kacke, die sollten sich schämen): durch diese Änderungen hat er den Verurteilten die Möglichkeit einer erfolgreichen Revision genommen. (Danke, Gerri)