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Er soll 467,48 Euro Rundfunkgebühren bezahlen, obwohl er aufgrund eines Behinderungsgrads von 100 Prozent befreit sein müsste. Sein Vater und Vormund Günter Müller hatte zwei Jahre zuvor einen Formfehler begangen.Und was sagt die GEZ dazu?
Es sei „ein Leichtes, die Schuld nicht bei sich selbst, sondern bei uns zu suchen“, sagt der GEZ-Sprecher.Ja, äh, … bei wem denn auch sonst?!