Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Wie sich rausstellt: gar keinen. Zwei Jahre auf Bewährung. Denn er erschien in Hemd und Krawatte und hatte eine "akkurate Frisur", ist Blutspender und war in der Bundeswehr. Begründung:
Obwohl für Richter Alexander Ganter das Geständnis des Angeklagten „nicht allzu hoch einzuschätzen ist“, beließ er es bei einer Bewährungsstrafe. Es wäre nicht angemessen, T. jetzt für längere Zeit aus dem Berufsleben herauszureißen, so Ganter.Ja wo kämen wir da hin, wenn wir so jemanden aus dem Berufsleben herausreißen! Das weiß doch jeder, dass bei uns noch Arbeitslose bestraft werden!1!! (Der Artikel ist von 2007) (Danke, Timm)